Steuern in Eigentum umwandeln mit Denkmalsanierung

Denkmalimmobilien haben eine besondere historische Bedeutung und sind architektonisch einzigartig. Sie tragen zur Erhaltung unserer Kultur bei und sind ein wichtiger Bestandteil unseres kulturellen Erbes. Aus diesem Grund gibt es in Deutschland viele Denkmalschutzgesetze, die es Eigentümern ermöglichen, ihre Immobilien unter bestimmten Bedingungen steuerlich zu begünstigen.

Das Finanzamt hilft kräftig beim Erwerb von Denkmalimmobilien. Wie Sie als Anleger bis zu 40% der Kosten beim Immobilien-Erwerb vom Finanzamt erstattet bekommen können, erfahren Sie im Folgenden.

Geld zurück durch Denkmalsanierung

Denkmalsanierungen machen nicht nur kulturell und städtebaulich Sinn, sondern sie sind auch für Anleger äußerst interessant.

Aus diesem Grund fördert der Staat über den §7 h/i EkStG den Erwerb von Denkmalimmobilien mit bis zu 100% vom Sanierungsaufwand.

Damit lassen sich aktuell bis zu 85% der Gesamtinvestition steuerlich geltend machen!

Für den Kapitalanleger bedeutet dies, dass – oft in gleicher Höhe, wie die Mieteinnahme – zusätzlich Geld vom Finanzamt zurückfließt. Ihre Steuerbelastung sinkt damit über 10 bis 12 Jahre erheblich, zugunsten des Erwerbs einer denkmalgeschützten und vollständig sanierten Immobilie.

Die Herausforderung liegt darin, ein passendes Objekt mit einem guten Sanierungskonzept zu finden, denn Denkmalsanierungen sind naturgemäß nur begrenzt vorhanden. Eine gute Denkmalsanierung zu finden, setzt eine überregionale Suche und sehr gute Marktkenntnisse voraus. Am Ende soll eine schlüsselfertige Übernahme durch Sie als Erwerber stehen und das Finanzamt und der Mieter schultern gemeinsam einen wesentlichen Teil des Kapitaldienstes.

Vorgehen bei Sanierungen im Denkmalschutz

Es gibt ein paar wenige Punkte, auf die Sie unbedingt achten müssen, bevor mit Sanierungsarbeiten an einem Gebäude begonnen werden kann.

Die erste Bedingung ist, dass der Kauf des Gebäudes bereits abgeschlossen sein muss. Das bedeutet, dass der neue Eigentümer des Gebäudes alle erforderlichen rechtlichen Schritte unternommen hat, um es zu erwerben. Dies kann beispielsweise den Abschluss eines Kaufvertrags, die Zahlung des Kaufpreises und die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch umfassen.

Eine weitere wichtige Bedingung ist, dass das Gebäude von der Behörde als Baudenkmal eingestuft werden muss. Ein Baudenkmal ist ein historisches Gebäude oder eine historische Anlage, die aufgrund ihrer kulturellen, historischen oder architektonischen Bedeutung von öffentlichem Interesse ist. Die Einstufung als Baudenkmal bietet dem Gebäude Schutz und bedeutet, dass Sanierungsmaßnahmen in der Regel unter bestimmten Auflagen und Bedingungen erfolgen müssen.

Geplante Sanierungsmaßnahmen müssen an die Denkmalbehörde weitergeleitet werden. Die Denkmalbehörde ist eine staatliche Stelle, die für den Schutz und die Erhaltung von Baudenkmälern zuständig ist. Sie prüft die geplanten Sanierungsmaßnahmen und gibt Empfehlungen, welche Maßnahmen durchgeführt werden können und welche nicht. Dies dient dem Schutz des Gebäudes und soll sicherstellen, dass es in angemessener Weise saniert wird, ohne seine historische Bedeutung zu beeinträchtigen.

Schließlich muss die Genehmigung der Behörde vorliegen, bevor mit den Sanierungsarbeiten begonnen werden kann. Dies bedeutet, dass die Denkmalbehörde die geplanten Sanierungsmaßnahmen geprüft hat und diese für angemessen und genehmigungsfähig befunden hat. Die Genehmigung ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass die Sanierungsarbeiten den Anforderungen entsprechen und das Gebäude in angemessener Weise erhalten bleibt.

Für welche Anleger kommt eine Denkmalsanierung in Frage?

1. Sie sollten absehbar noch mindestens 10 Jahre einen hohen Spitzensteuersatz haben, damit die Steuer-Entlastung hoch ist.

2. Sie sollten eine gute Bonität für die Finanzierung haben.

3. Sie brauchen wenig Eigenkapital. 20% vom Gesamtpreis sind ideal, aber unter Umständen geht auch weniger, je nach Bonität oder Ersatzsicherheiten

Zur Zeit (Stand März 2023) gibt es etwa 20 in Frage kommende und seriöse Denkmalsanierungen in Deutschland. Die Gesamtzahl liegt naturgemäß deutlich höher, jedoch erfüllen nicht alle Denkmalsanierungen unsere Qualitätsstandards und werden daher von uns aussortiert.

4 Wände Vermögen ist Ihnen gern bei Auswahl behilflich, die sich natürlich nach Ihren Wünschen/Zielen und Möglichkeiten richtet. Lesen Sie hier mehr über Denkmalimmobilien oder kontaktieren Sie mich direkt für eine kostenlose Erstberatung.

Am Ende muss das Objekt das Versprechen erfüllen, eine solide und sichere Investition für Ihre Vermögensbildung zu bieten und ganz nebenbei das Finanzamt zum Co-Finanzierer zu machen.

Thomas Scheuer
Thomas Scheuer
Geschäftsführer

Über uns

Wenn Sie Interesse an einer sicheren Kapitalanlage in Immobilien für Ihre Altersvorsorge, passivem Einkommen oder Ähnlichem haben – wir beraten Sie gerne!

→ Kostenlose Beratung

Kontakt

Buchen Sie direkt Ihren Wunschberatungstermin oder verwenden Sie das Kontaktformular.