Risiko erhöhter Schenkungs- & Erbschaftssteuer ab 2023

Ende 2022 diskutierte man im Bundestag über das Thema des geplanten Jahressteuergesetzes.
Unter anderem ging es darum, mehrere Freibeträge zu erhöhen und Immobilien-Abschreibungen zu verbessern. Dabei ist zu beachten, dass es sich nicht um das Gesetz an sich, sondern um die steuerliche Bewertung der Immobilie handelt.

Nach mehreren Einschätzungen kam man zu dem Ergebnis, dass ab 2023 die Immobilienbewertung 20% bis 50% höher ausfallen kann, als zuvor. Demnach erhöht sich auch das Risiko einer größeren Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer.

Schenkungen noch in 2022 tätigen

Falls Sie in Erwägung gezogen haben, Ihre Immobilie innerhalb der Familie zu verschenken, dann hat sich dies bis zum 31.12.2022 bestenfalls angeboten.

Grundstücksschenkungen zu bisherigen steuerlichen Regelungen waren daher durch die Beurkundung eines Notars noch bis Ende Jahres möglich.

Wann fällt die Steuer an?

Steuern fallen bei einer Schenkung/ Erbschaft erst an, wenn die gesetzlichen Freibeträge überschritten werden. Bei den Kinder verläuft sich der Betrag auf 400.000 Euro je Elternteil, beim Ehepartner sogar 500.000 Euro. Sobald die Summe des Steuerfreibetrags höher ausfällt, wird genau diese Steuer fällig.

Die genaue Wertermittlung erfolgt durch den Steuerberater durch ein sogenanntes Wertermittlungsverfahren. Aus dem errechneten Wert ergibt sich die Höhe der Schenkungssteuer.

Es gibt weitere Ausnahmefälle, wie z.B. wenn sich Eheleute selbst genutztes Wohneigentum zur gemeinsamen Verwendung schenken

Gibt es einen Unterschied bei Freibeträgen?

Die Unterschiede der Freibeträge zwischen Erbschafts- und Schenkungssteuer sind nicht groß. Wichtig zu erwähnen ist hier, dass die Erbschaftssteuer der Eltern und Großeltern des Erblassers einen Freibetrag von 100.000 Euro haben. Bei der Schenkungssteuer hingegen nur 20.000 Euro.

Was geschieht bei mehr als einer Immobilie?

Besitzen Sie mehrere Immobilien, passiert es schnell, dass die Steuerfreibeträge höher ausfallen und Steuern gezahlt werden müssen. Sie können diese Situation umgehen, indem Sie die Anteile der Grundstücke (oder Ähnliches) in mehreren Vorgängen umsetzen.
Nach dem deutsche Erbrecht ist es erlaubt alle 10 Jahre den Freibetrag voll auszuschöpfen.

Immobilienschenkung beim Finanzamt melden

Lassen Sie nicht zu viel Zeit verstreichen. Sie haben drei Monate Zeit um Ihre Schenkung dem Finanzamt zu melden. Anders sieht es, wenn die Schenkung vom Gericht oder von einem Notar beurkundet wurde, da diese eine Meldepflicht beim Finanzamt haben und das sozusagen für Sie übernehmen.
Die Meldepflicht entfällt auch, wenn Sie den Freibetrag nicht überschritten haben und keine Steuern zahlen müssen. Trotzdem ist es empfehlenswert in solchen Fällen ein formloses Schreiben an das Finanzamt zu übergeben, um mögliche Probleme zu vermeiden.

Achten Sie darauf, dass folgendes Ihr Schreiben beinhaltet:

  • Persönliche Daten des Geschenkgebers und des Beschenkten
  • Datum der Schenkung
  • Schenkungswert
  • Was genau wurde geschenkt?
  • Verhältnis Geschenkgeber und Beschenkter

Sie interessieren sich für das Thema inflationsgeschützer Vermögensaufbau mit Immobilien als Kapitalanlage? Buchen Sie gerne einen kostenlosen Beratungstermin. Hier klicken.

Thomas Scheuer
Thomas Scheuer
Geschäftsführer

Über uns

Wenn Sie Interesse an einer sicheren Kapitalanlage in Immobilien für Ihre Altersvorsorge, passivem Einkommen oder Ähnlichem haben – wir beraten Sie gerne!

→ Kostenlose Beratung

Kontakt

Buchen Sie direkt Ihren Wunschberatungstermin oder verwenden Sie das Kontaktformular.